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>> Sonderabfall oder auch gefährlicher Abfall
 
Beim Umgang und bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle muss sichergestellt sein, dass keine Gesundheits- oder
Umweltgefährdung auftreten kann. Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften erlassen,
welche beim Umgang mit gefährlichen Abfällen genauestens eingehalten werden müssen. Vor Beginn von Abbruch-,
Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen ist der Bauherr verpflichtet, dass Baumaterial oder das Gebäude auf asbesthaltige Baustoffe,
oder Dämmmaterial, welches gefährliche Stoffe enthält zu untersuchen; er hat sich hierzu eines sachkundigen Unternehmens zu bedienen.

Ist eine Entsorgung asbesthaltiger Materialien notwendig, müssen grundsätzlich Fachfirmen oder Personen mit
Sachkundenachweis nach TRGS 519, welche die Asbestentsorgung unter hohen Schutzvorkehrungen ausführen,
beauftragt werden.

Die Wuttke Containerdienst GmbH steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Ausnahmen:
Bei Produkten aus Asbestzement dürfen Abbruch-, Sanierungs- & Instandhaltungsarbeiten sowie Transport in geringem Umfang
auch von anderen (Privat-) Personen durchgeführt werden. In diesem Fall sind jedoch ebenfalls die Sicherheitsvorschriften
der TRGS 519 strengstens einzuhalten.


Verpackung, Verladung und Transport von Asbest & Asbestzement muss in staubdichter Folie oder Big-Bags erfolgen.

Asbest ist eine Gruppe natürlich vorkommender feinfaseriger Minerale und besteht im wesentlichen aus Magnesiumsilikaten.
Differenziert wird zwischen schwach gebundenen ( Weichasbest) und fest gebundenen ( Asbestzement) Faserprodukten.
Dieser festgebundene Asbestzement wurde bis Ende der 80er Jahre vor allem in Fassadenverkleidungen, Dacheindeckungen (Wellplatten), Lüftungskanälen, Blumenkästen oder als Reibungsbelag von Bremsen und Kupplungen etc. eingesetzt. Der wesentlich gefährlichere
Weichasbest diente vor allem zu Isolations-, Dämm- und Feuerschutzzwecken (Dichtungsmaterial, Spritzasbest, Dämmplatten, Nachtspeicheröfen)

Tipp vom Containerdienst:
Überlassen Sie die Entsorgung von Asbest einem lizenzierten Fachbetrieb oder erkundigen Sie sich zuvor genau über die Besonderheiten
und Risiken der fachgerechten Asbestentsorgung.

Zur Gruppe der gefährlichen Abfälle gehören z. B. auch:
       -       A IV Holz
       -       Dachpappe teerhaltig
       -       Asphalt teerhaltig
       -       künstliche Mineralfaser ( KMF )
 

 

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