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>>Altholz
Altholz unterteilt sich in die Annahmegruppen A I, A II, A III sowie A IV Hölzer. Unterscheidungsmerkmale sind Lackierung, Lasur, Anstrich, Imprägnierung, Beschichtung und andere Behandlungen des Holzes. Unbehandeltes Altholz ist vornehmlich naturbelassenes Holz, welches einer vollständigen Wiederverwertung durch die Holzindustrie zugeführt wird. Zur Gruppe der A I Hölzer zählen in der Regel: naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde.

Tipp vom Containerdienst: Befinden sich an Ihrem Altholz Fremdanteile anderer Abfälle, so wird dieses Holz nicht mehr der Abfallgruppe der unbehandelten Althölzer zugeordnet, sondern fällt in die Kategorie der behandelten Althölzer. 
Zur Gruppe der A II Hölzer zählen in der Regel: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. 
Zur Gruppe der A III Hölzer zählen in der Regel: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel.

Tipp vom Containerdienst: Befinden sich an Ihrem behandeltem Altholz andere Abfallstoffe oder füllen Sie den Container mit anderen Abfällen, so wird der gesammelte Abfall den gemischten Baustellenabfällen zugerechnet.

Zur Gruppe der A IV Hölzer zählen in der Regel: Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann.
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